Was kann jedermann gegen diese Schwindeleien unternehmen

Aus aktuellem Anlass
Aufruf von Jules Woodell, stopecg.org an alle BetroffenenDas neue Europäische Parlament wurde einberufen, was bedeutet, dass Sie nun möglicherweise ganz neue Vertreter in Brüssel haben.Wegen  der Berichterstattung  vor der Kommission zum Busittil-Report 2010 ist es deshalb wichtig, dass wir so viele der neu gewählten Parlamentsmitglieder wie möglich erreichen und mit einbeziehen. Was Sie alle tun können
Informierern Sie andere Opfer der Betrüger über ihre Abwehrmöglichkeiten
Viele “Kunden” der Betrüger kennen sich im Internet nicht aus und kennen diese Info Seite nicht. Wer nicht Bescheid weiß, glaubt den Betrügern meist, dass es keine Chance gibt, sich gegen die Forderung zu wehren. Wenn sich viele wehren, ist das auch ein Schutz für Sie selber.
In den unserer Ansicht nach wertlose Internetverzeichnissen sind die Opfer der Betrüger mt Adresse, Fax, e-mail und Telefon aufgelistet. Es macht allerdings ein bißchen Arbeit, diese Adressen zu extrahieren und andere Opfer zu informieren. Wenn aber alle Betroffenen über ihre Abwehrmöglichkeiten informiert sind, dann kann man davon ausgehen, dass das Betrügergeschäft sich nicht mehr lohnt   Wie das möglich ist, wird hier beschrieben.
Feststellungsklage
Es dauert 3 Jahre, bis eine Forderung verjährt. Dann kann sie durch einen Mahnbescheid für weitere 3 Jahre wieder aufleben. Beim Inkasso wird auf Zeit, auf Psychoterror und auf juristische Tricks gesetzt. Deshalb ist nur eine gerichtliche Feststellungsklage über die Ungültigkeit des Vertrags eine sichere Lösung. Mehr Info hier
Das Bankkonto dubioser Geschäftemacher sperren
Die Banken haben eine Art freiwillige Selbstkontrolle – dubiosen Geschäftemachern wird das Bankkonto gesperrt und gekündigt, sobald die Banken erfahren, dass hier krumme Geschäfte getätigt werden. Jede Bank hat dafür eine zentrale Anlaufstelle, die meist bei der “Rechtsabteilung” angesiedelt ist.  Mehr Info hier
Beim Amtsgericht die Festsetzung eines Zwangsgeldes wegen Verstoßes gegen § 37a HGB beantragen
Alle Geschäftsbriefe, die sich an einen bestimmten Empfänger richten (auch Angebotsschreiben), müssen Angaben zur Absenderfirma, ihrer Bezeichnung (z. B. e. K., OHG usw), dem Ort der Handelsniederlassung, das Registergericht und die Nummer, unter der die Firma in das Handelsregister eingetragen ist, enthalten.
Wenn die Geschäftsangaben gem. § 37 a HGB auf den “Offerten” fehlen, informieren Sie bitte das Amtsgericht, bei dem die betreffende Firma im Handelsregister eingetragen ist und beantragen Sie eine Zwangsgeldfestsetzung. Mehr Infos und ein Musterschreiben finden Sie hier
Den Büroservice informieren
Viele Trickfirmen nutzen für ihre dubiosen Geschäfte einen Büroservice. Die meisten Büroservices arbeiten seriös und wissen nichts von der dubiosen Geschäftemacherei ihrer Kunden, da sie lediglich die eingegangene Post weiterleiten. Informieren Sie die Geschäftsleitung des betreffenden Büroservice über die dubiose Geschäftemacherei der Firma. Fügen Sie eine Formular-Kopie bei, verweisen Sie auf unsere Datensammlung und bitten Sie um eine Rückmeldung, wie sich der betreffende Büroservice zu verhalten gedenke.
Eine Abmahnung mit Unterlassungsunterwerfung veranlassen
Wenden Sie sich an die Rechtsabteilung Ihrer IHK. Die IHK leitet die Post weiter an die Rechtsabteilung des Deutschen Industrie- und Handelstages. Der wiederum schaltet den Deutschen Schutzverband für Wirtschaftskriminalität ein.
“Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V.” – dieser eingetragene Verein geht vor allem mit Einstweiligen Verfügungen gegen Unterschriftenerschleicher und Bauernfänger vor. Wenn Sie ein neues Formular bekommen: NICHT IN DEN PAPIERKORB werfen, sondern an den Schutzverband schicken (Oder an uns). Hier die Adresse:”Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V.” – Landgrafenbstr. 24 b – 61348 Bad Homburg – zentral: Tel.: 06172-1215-0 direkt: Tel.: 06172-1215-22 oder 23 / Fax 06172 – 84 422     Mehr Infos zum DSW
Eine einstweilige Verfügung wegen Zusendens von Werbefaxen erwirken
Nach mehreren von Rechtsanwalt Stefan Richter, Berlin (siehe Anwaltsliste) zitierten Entscheidungen dürfte es durchaus zulässig sein, ein unerbeten zugesandtes Eintragungsformular mit unklarem Absender auszufüllen und zurückzusenden und die Rechnungslegung abzuwarten, um den Verursacher belästigender Werbung zu ermitteln.Mehr Info unter Mittels Unterschrift den Verursacher von Fax-Spam ermittelnHier ein Beispiel für eine einstweilige Verfügung (hier die Begründung), die Rechtsanwalt Matutis, Berlin (siehe unsere Anwaltsliste) gegen die Blue Eye Media Net Ltd. erwirkt hatDie Kanzlei Schick & Struß Rechtsanwälte, Lückstraße 72/73 in 10317 Berlin hat großes Interesse daran, Fälle von unaufgefordert verschickter E-Mail- oder Faxwerbung zu sammeln, um gegen die betreffenden “Firmen” vorzugehen. – B. M. Schick – Rechtsanwalt (siehe Anwaltsliste)
Ein Gewerbeuntersagungsverfahren veranlassen
Für ein Gewerbeuntersagungsverfahren braucht es den aktiven Einsatz vieler Betroffener!Die Gewerbeämter, meist bei den Kreisverwaltungsbehörden oder den Regierungspräsidien angesiedelt, sind verpflichtet einen Gewerbebetrieb nach § 35 der Gewerbeordnung zu untersagen, wenn der Gewerbetreibende nicht die Gewähr für eine künftig ordnungsgemäße Gewerbeausübung bietet. Dies ist der Fall, wenn der Betrieb seine Aufträge ausschließlich auf sittenwidrige oder wettbewerbswidrige Art gewinnt und er mit dieser Vorgehensweise die Allgemeinheit, nicht nur einzelne Vertragspartner, schädigt. Mehr Info
Bußgeld beantragen wegen Verstoßes gegen § 5 TMG Telemediengesetz
Für geschäftsmäßige Telemedien müssen bestimmte Informationen zur Verfügung gestellt werden. Bei Verstößen gegen § 5 TMG kann man ein Bußgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 16 TMG beantragen. Mehr Info
Informieren Sie den VDAV = Verband Deutscher Auskunfts- und Verzeichnismedien e.V.
Heerdter Sandberg 30, 40549 Düsseldorf, Telefon: 0211/57 79 95-0 Telefax: 0211/57 79 95-44 E-Mail: info@vdav.org Internet: www.vdav.de mehr Infos
Die Telekom auffordern, aktiv gegen diese Betrüger vorzugehen
Meistens gibt es Telekom-ähnliche Signale in den “Offerten” – die Pink Schrift – das Branchenbuch Emblem mit den 3 Schrägstrichen – die gelb – blaue Aufmachung usw. – Hier könnte die Rechtsabteilung der Telekom mit einer Abmahnung schnell einschreiten – wenn sie will.
Weitere Infos und Kontakte unter:
Deutsche Telekom Medien GmbH Tel.: 069 / 2682 – 0 (Das ist die Abteilung der Telekom, die für die Adressbücher zuständig ist) – Pressestelle, Daniela Bickel – Wiesenhüttenstraße 18 – D-60329 Frankfurt – Tel.: 069 / 2682 – 53 17 – Fax: 069 / 2682 – 53 01 – E-Mail: Daniela.Bickel@telekom.de – Internet: www.detemedien.de
Sich bei der Bundesnetzagentur beschweren
Bei Fax-Spamming sollten Sie die Bundesnetzagentur einschalten. Die BNA hat die Befugnis, gegen eine derartige, rechtswidrige Bewerbung von Rufnummern vorzugehen. http://www.bundesnetzagentur.de/enid/1e204bf242081a780c6c81b510fd50f0,0/2.html

weitere Infos hier: http://www.optimasoftware.de/werbefaxe.htm
Das Landratsamt informieren
Alle Landkreise haben Landratsämter und dort Abteilungen für die Wirtschaftsförderung. Es gehört zu Ihren Obliegenheiten, ihren Wirtschaftsraum vor solchen Straftaten zu schützen. Durch das Absaugen von Geld für völlig nutz- und wertlose unserer Ansicht nach wertlose Internetverzeichnisse wird ja vor allem die kleingewerbliche Wirtschaft schwer geschädigt. Auch Neugründungen werden in der entscheidenden Anfangsphase geschwächt – Kapital wird verbrannt.
Die Landräte selbst sind den Firmeninhabern im ländlichen Raum oftmals persönlich bekannt und können direkt angesprochen werden.
Die Wirtschaftsörderungs-Abteilungen der Landkreisämter können dann z. B. in Ihren Mitgliederrundschreiben ihre Wirtschaftsregion frühzeitig vor den Betrugstricks warnen oder auch Gewerbeaufsichtsämter einschalten, wenn der Betrugsversuch aus ihrem Raum gestartet wird..
Strafanzeige wegen Wucher und Betrug
Staatsanwälte tuen sich schwer, die Adressbuchschwindler wegen Betrugs zu verfolgen. (s.a. “Ingolstadt, ein sicherer Hort für Adressbuchschwindler”) – eine Strafanzeige wegen Wuchers hat wohlmöglich mehr Aussicht auf Erfolg, da die Wertlosigkeit der unserer Ansicht nach wertlose Internetverzeichnisse leichter zu beweisen ist. Je mehr Anzeigende sich finden, um so höher ist die Wahrscheinlichkeit der Verfolgung. Angezeigt werden kann an jedem Ort bei jedem Polizeirevier – am besten bei Ihrer Meldestelle. s.a. Wucher Nachweis von RA Hardt
Wenden Sie sich auch an das “Ordnungsamt” Ihrer Stadt – das kann nicht nur Gewerbeuntersagungsverfahren einleiten (das dauert lange) sondern auch Strafanzeige wegen Wucher erstatten. (so geschehen siehe unter “Akalan”)
Die “Inkasso” Anwälte bei der Anwaltskammer anzeigen
Ein Betroffener berichtet:
“…Nach kurzer Zeit habe ich dann von den Anwälten „Schneider Schwegler“- RA Öllers ein Schreiben bekommen … Dies hat dann mein Anwalt der Anwaltskammer Düsseldorf gemeldet, weil dieses Vorgehen rechtswidrig ist (Briefverkehr muss mit dem Anwalt geführt werden – Einschüchterungsversuch).
Informieren Sie diese Web page
Wir benötigen Ihre Informationen, um über die aktuellen Aktivitäten der Onliner im Bild zu sein und darüber zu berichten. Bitte schildern Sie, wie es kam, dass Sie darauf hereingefallen sind. Solche Zeugnisse können als Beweismaterial eingesetzt werden, wenn es darum geht, die massenweise Irreführung u. a. Tatbestände zu belegen.
Dieses Material stellt einen “empirischen” Beweis dafür dar, dass nicht nur Einzelne, sondern systematisch und in großer Zahl “Kunden” auf die Formular Gestaltung hereingefallen sind. Kontakt
Was andere Betroffene außerdem vorschlagen
Es gibt Betroffene, die den Vermieter des unseriösen Geschäftemachers über die Geschäftspraktiken informiert haben.Siehe z. B. 29.07.2009 Frankfurter Rundschau: Hanau kündigt Proinkasso GmbH fristlos das MietverhältnisEs gibt Betroffene, die den Geschäftssitz persönlich aufgesucht haben und wenn es keine Briefkastenfirma war, mit den Angestellten über die unseriösen Praktiken diskutiert haben.Manche schicken unfrankierte Rückantworten Mehr Info
Beiliegende Postkarte hat ein Betroffener entworfen und an “seine Geschäftspartner” geschickt – hier ist sieManche, die nicht drauf reingefallen sind, werfen den Freiumschlag, der dem Trickformular beigefügt ist, in den Briefkasten (Porto zahlt Empfänger!) Mehr InfoSollte irgendeine Kontaktinformation auf Whois nicht stimmen (z.B. falsche E-Mail Adresse oder Telefonnummer) so kann man bei seinem Registrar die Löschung seiner Domainnamen beantragen Mehr Info
Von der Trickfirma Auskunft über Herkunft und Art der gespeicherten Daten verlangen
Man kann von der Firma Auskunft über die Herkunft und die Art der gespeicherten Daten verlangen (§34 BDSG). Wenn der Verlag nicht auf Ihr Schreiben reagiert, wenden Sie sich zur Klärung des Sachverhalts an den zuständigen Datenschutzbeauftragten
Die Nationalen Selbstbeschränkungsorganisationen der Werbung informieren
Ansprechpartner in Europa
Informieren Sie die nationalen “Selbstbeschränkungsorganisationen, die in den einzelnen Ländern die Werbemethoden kontrollieren: Hier finden Sie Links zu den Websites der nationalen Selbstbeschränkungsorganisationen. Die EASA – European Asvertising Standards Alliance – ist die Dachorganisation aller europäischen Selbtsbeschränkungsorgane. Jeder hat dadurch die Möglichkeit, sogenannte “cross-border complaints”, also grenzüberschreitende Beschwerdeverfahren einzuleiten.
Das Finanzamt darauf hinweisen
dass die Firma die an ihre “Kunden” verschickten Rechnungen gem. des Umsatzsteuergesetzes zur Umsatzsteuer anzumelden hat. Das heißt, eine GmbH muss die Umsatzsteuer vorfällig abführen. Legen Sie eine Kopie Ihrer Rechnung bei.
Genug Anzeigen rütteln auf jeden Fall das Finanzamt wach.
Musterbrief an das Finanzamt, wenn Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen fehlen

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