Allgemeiner Nenner aller Betrugsvarianten ist, dass ein Auftrag erschlichen wird, indem das Opfer über den tatsächlichen Charakter seines “Auftrags” getäuscht wird. Die wesentlichen Grundlagen der Täuschung sehen so aus:
a)
Auftrag durch Bezahlung = durch Rechnung: Es wird der Eindruck erzeugt, als handele es sich um einen “offiziellen” Eintrag – sei es, dass durch das Opfer gerade eine neue Firma angemeldet wurde und ein Eintrag im Handelsregister, Patentamt, Branchenbuch usw. erfolgte – und so getan wird, als sei die Rechnung in diesme zusmamenhang zusehen – siehe der Rechnungstrick – mit und ohne angehängten Zahlschein.
b)
Auftrag durch Unterschrift (oder Internet Click) – Es wird der Eindruck erzeugt, als sei nur eine Bestätgung, Korrektur von Daten gefragt – als gäbe es bereits einen Auftrag – als ginge es nur um eine Verlängerung, Neuauflage eines bereits vorhandenen, alten Eintrags usw. – dass ein kostenpflichtiger Neu– Auftrag erteilt werden soll, wird gut versteckt. Henghuber Formulare und Varianten des Henghuber-Formulars
Beide Grundvarianten werden auf einfallsreiche Weise gemischt und durch vielerlei ablenkende Zutaten angereichert.
1.
Scheinbare Kostenlosigkeit eines einfachen Adresseneintrags
Die Aufmachung des Formulars suggeriert die Vorstellung, dass einfache Adressenangaben kostenlos aufgenommen würden
Die Formulare – unserer Ansicht nach irreführend sprechen entweder überhaupt nicht von einem Preis (z. B. erst auf der Rückseite in den AGBs) oder sie sprechen zunächst von einem kostenlosen Grundeintrag um dann in einem späteren Fließtext eine subtile Differenzierung vorzunehmen (z. B. Grundeintrag – Standardeintrag) oder “Your free basic registration in our CD-ROM is guaranteed even if you do not place an order” (Beispiel Novachannel). Andere wie das “Henghuber Formular” benutzen zunächst nur das Wörtchen Grundeintrag und erklären dann an anderer Stelle gut versteckt, dass ein Preis dafür verlangt wird. Es gibt keinen objektiven Grund dafür, dass der Preis nicht deutlich herausgestellt wird, so dass er nicht übersehen werden kann.
Das lässt nur einen Schluß zu:
Die Gestaltung des Formulars ist bewusste auf Irreführung abgestellte und stellt arglistige Täuschung dar.
2.
Ausnutzung einer üblichen Geschäftsroutine zur Irreführung
Bei Adressbucheinträgen ist es üblich, dass Grundeinträge kostenlos sind. Jedes Jahr schicken die seriösen Adressbuch Verlage ihre Korrekturbögen und Aufnahme Formulare den einzutragenden Firmen und fordern dazu auf, die Richtigkeit der Adresse und / oder die Einwilligung zur Eintragung durch Unterschrift zu bestätigen (Datenschutz).
Dieses Routinemäßige machen sich dubiose Adressbuchverlage zunutze und schicken Formulare herum, die genau diesem Muster entsprechen.
Zunächst wird ausführlich so getan, als handele es sich bei dem Formular um einen Routinevorgang, wie er von den seriösen Verlagen her bekannt ist. Das heißt: Aufmachung und Informationen sind so gestaltet, dass man in der Annahme bestätigt wird, hier einen typischen und üblichen Adressbucheintrag vor sich zu haben. z. B.: Fettgedruckt wird von Korrektur gesprochen oder darauf hingewiesen, dass man die Fax Nr. nicht vergessen soll. Allerlei optische Signale betonen das routinemäßige = graues Umweltpapier, keinerlei Werbung oder Anpreisung, Telekom Imitationen mit Schriftzug und Farbe usw.
Getäuscht wird nicht derjenige, der sorglos ist, sondern gerade der, welcher einen aufmerksamen Blick auf das Formular wirft – denn gerade der wird systematisch und schnell zu dem Schluß geführt, dass es hier einen Routinevorgang zu bedienen gilt.
Nachdem man das Formular als normal erkannt hat, ist es nicht mehr nötig, weiterzulesen oder gar das ganze Kleingedruckte und jedes Komma zu prüfen.
3.
Vermutung von Eintragungskosten wider jede Vernunft
Als Adressat eines derartigen Formulars weiß man, dass Grundeinträge von Adressbuchfirmen grundsätzlich kostenlos angeboten werden. Nur so kann ein register eine ausreichende Zahl von Eintragungen anwerben, um das Register für Nutzer repräsentativ – und nützlich – zu machen.
Da man im geschäftlichen Verkehr “vernünftige” Angebote erwarten darf, erwartet man natürlich auch hier einen kostenlosen Grundeintrag.
Weitere Argumentationshilfen: Urteilsbegründungen (gehen meist ausführlich auf das Irreführungspotential der Formulare ein) + “Spickzettel”
Von “interessierter Seite” wird gern ein BGH Urteil vom Februar 2005 zitiert, das die Rechtsgültigkeit der “Henghuber” Formulare beweisen soll mehr dazu hier
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